PV Strom Teilen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vorläufige Fassung — wird vor Live-Launch durch eine auf Energie- und Verbraucherrecht spezialisierte Kanzlei geprüft.

§1 Geltungsbereich

Diese AGB gelten für die Nutzung der Plattform PV Strom Teilen (pv-strom-teilen.de), die als Vermittler zwischen PV-Anlagenbetreibern und Stromabnehmern im Sinne des §42c EnWG agiert. PV Strom Teilen selbst ist keinEnergieversorgungsunternehmen.

§2 Vermittlung, kein Lieferantenstatus

Der Stromliefervertrag (PPA) wird unmittelbar zwischen Anlagenbetreiber und Abnehmer geschlossen. PV Strom Teilen unterstützt bei Vertragserstellung, Smart-Meter-Auswertung, Inkasso und Auszahlung. Die bilanzielle Zuordnung erfolgt über kooperierende Bilanzkreis-Partner.

§3 Plattform-Provision

Für die Vermittlung erhebt PV Strom Teilen eine Provision in Höhe von 1,00 ct/kWh netto (zzgl. MwSt.), berechnet auf jede über die Plattform abgerechnete Kilowattstunde. Die Provision wird auf den Endpreis des Abnehmers aufgeschlagen.

§4 Vertragslaufzeit, Kündigung, Widerruf

PPA-Verträge haben eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten und sind danach mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündbar. Verbrauchern (B2C) steht ein 14-tägiges Widerrufsrecht ab Vertragsschluss zu (siehe Widerrufsbelehrung).

§5 Smart-Meter-Pflicht

Eine Abrechnung ist rechtlich nur möglich, wenn auf beiden Seiten ein intelligentes Messsystem (iMSys) installiert ist und der Plattform die Datenfreigabe (z.B. via inexogy) erteilt wurde.

§6 Verfügbarkeit

Wir bemühen uns um eine durchgehende Verfügbarkeit, garantieren aber keine ununterbrochene Erreichbarkeit. Wartungsfenster werden vorab kommuniziert.

§7 Haftung

PV Strom Teilen haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unbeschränkt, im Übrigen nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

§8 Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, München. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der übrige Vertrag wirksam.